Deutschland
Germany Practice Team – Rechtliche Begleitung für deutsche Unternehmen in Japan
Das Germany Practice Team von Atsumi & Sakai bietet deutschen und europäischen Unternehmen eine umfassende rechtliche Begleitung beim Markteintritt und bei der Geschäftsentwicklung in Japan. Unser in Tokyo ansässiges Team verbindet fundierte Kenntnisse des japanischen, deutschen und europäischen Rechts mit einem tiefen Verständnis der Unternehmenskulturen und Geschäftsgepflogenheiten beider Länder – und bietet deutschen Unternehmen damit eine strategisch wie praktisch ausgerichtete Rechtsberatung für Japan. Die Beratung erfolgt durch in Japan zugelassene Rechtsanwälte in Zusammenarbeit mit einem in Deutschland zugelassenen, deutschsprachigen Rechtsanwalt vor Ort in Tokyo.
Wir begleiten deutsche und europäische Unternehmen bei allen rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Markteintritt und der Geschäftstätigkeit in Japan – insbesondere in den folgenden Bereichen:
Haupttätigkeitsbereiche
1. Unternehmensgründung und Markteintritt in Japan
Wir beraten bei der Wahl der geeigneten Rechtsform für den Japan-Markteintritt (Gesellschaftsgründung, Repräsentanz, Zweigniederlassung) und begleiten den gesamten Gründungsprozess – von der Kapitalaufbringung über die Eintragung in das Handelsregister bis zur Einholung behördlicher Genehmigungen. Unser Team verfügt über langjährige Erfahrung im japanischen Gesellschaftsrecht und Handelsregisterrecht.
2. Gesellschaftsrecht, M&A, Joint Ventures und Umstrukturierungen
Wir begleiten strategische Partnerschaften mit japanischen Unternehmen, M&A-Transaktionen, Gemeinschaftsunternehmen sowie Umstrukturierungen japanischer Tochtergesellschaften. Unsere Leistungen umfassen rechtliche Due Diligence, Vertragsgestaltung und -verhandlung sowie die Begleitung bis zum Abschluss (Closing) – in enger Abstimmung mit Ihrem deutschen Hauptsitz.
3. Japanisches Arbeitsrecht und HR-Compliance
Das japanische Arbeitsrecht weist erhebliche Besonderheiten auf – insbesondere beim Kündigungsschutz, der Arbeitszeitregulierung und der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Wir beraten bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen und Betriebsordnungen nach japanischem Recht, bei der Entsendung von Expatriates nach Japan sowie bei der laufenden arbeitsrechtlichen Compliance für lokal eingestelltes Personal. Wir stehen Ihnen sowohl für entsandte Mitarbeiter als auch für lokal eingestelltes Personal zur Verfügung. Bei der Beschäftigung von Ausländern in Japan unterstützen wir bei den aufenthaltsrechtlichen Regulierungen und Arbeitgeberpflichten.
4. Corporate Governance und Compliance
Wir unterstützen bei der Einrichtung eines regelkonformen Compliance-Systems für Japan: Corporate-Governance-Kodex, interne Kontrollsysteme, Hinweisgebersysteme (Whistleblowing), Anti-Korruptions-Maßnahmen einschließlich der japanischen Regelungen zur Bestechung ausländischer Amtsträger sowie Krisenprävention und -management. Zudem führen wir Compliance-Prüfungen durch, um die Einhaltung rechtlicher und interner Vorgaben sicherzustellen.
5. Japanische Regulierungsanforderungen
Wir begleiten deutsche Unternehmen bei der Einhaltung der wesentlichen japanischen Regulierungsanforderungen, insb. Datenschutzrecht (APPI) und Cybersicherheit, japanisches Kartellrecht, Außenwirtschaftsrecht (FEFTA), die Investitionskontrolle beim Erwerb von Beteiligungen an japanischen Gesellschaften, Produktregulierung, Exportkontrolle und Sicherheitsexportkontrolle sowie Auswirkungen des EU-Rechts auf die Japangeschäfte (DSGVO, EU AI Act sowie Sorgfaltspflichten in der Lieferkette nach LkSG/CSDDD).
6. Handelsverträge, Vertrieb und Vertragsrecht
Wir gestalten und prüfen Verträge auf Deutsch, Japanisch und Englisch: Vertriebsvereinbarungen, Lizenzverträge, Agenturverträge, Dienstleistungsverträge und alle sonstigen für das Japan-Geschäft relevanten Vertragsdokumente. Wir kennen die Besonderheiten des japanischen Vertragsrechts und begleiten Vertragsverhandlungen mit japanischen Partnern.
7. Streitbeilegung und Krisenmanagement
Wir begleiten Unternehmen bei Rechtsstreitigkeiten in Japan (Litigation, internationale Schiedsverfahren, Mediation), bei der Krisenbewältigung sowie bei internen Untersuchungen (Internal Investigations).
Unsere Stärken
- Zentrales Koordinationsteam in Tokyo mit deutschsprachiger Kompetenz
- Unterstützung durch in Japan zugelassene Rechtsanwälte in Zusammenarbeit mit einem in Deutschland zugelassenen, deutschsprachigen Rechtsanwalt vor Ort
- Tiefes Verständnis der japanischen Rechtsordnung, Unternehmenskultur und Geschäftspraktiken
- Mehrsprachige Beratung auf Deutsch, Japanisch und Englisch
- Umfassendes One-Stop-Shop-Angebot – Recht, Steuern und HR aus einer Hand, wobei die steuerliche Beratung in Japan durch unsere fachkundigen Steuerberater erfolgt.
- Netzwerk aus japanischen und internationalen Kanzleien sowie Steuerberatern für integrierte Rechts- und Steuerberatung
- Enge Zusammenarbeit mit unserer Frankfurter Partnerkanzlei Atsumi & Sakai Europa GmbH, Rechtsanwälte und Steuerberater (eigenständige Rechtsträgerin)
Unser Team versteht sich als verlässlicher, langfristiger Rechtspartner für deutsche und europäische Unternehmen in Japan. Mit internationaler Erfahrung, praxisorientiertem Ansatz und einem belastbaren grenzüberschreitenden Netzwerk begleiten wir Ihr Japangeschäft rechtlich umfassend – von der ersten Marktanalyse bis zum laufenden Betrieb.
Auszeichnungen
- Frank Becker: Company Lawyer of the Year 2020 (Japan) (Finance Monthly Legal Awards); The Best Lawyers in Germany 2021 (Private Equity Recht)
Newsletters
- “European Tax Newsletter: VAT [(Value Added Tax)] on Imports from Germany to Japan” (January 18, 2021) [Japanisch]
- "More legal risks for online tracking in the EU" (November 6, 2020)
- "'Brexit' Impact on Financial Institutions : Relocating to Germany, Part 2: Corporate & Licensing Considerations" (February 27, 2018)
- "'Brexit' Implications for Financial Institutions (1) - Why Frankfurt can be an alternative -" (September 22, 2017)